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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 149/08

Leitsatz

Leitsatz:

Die Aufwandspauschale nach dem zum in Kraft getretenen § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V ist in allen Fällen zu zahlen, in denen die Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung unter Einschaltung des Krankenhauses nach dem durchgeführt wurde, unabhängig davon, ob die Krankenhausbehandlung bereits früher begonnen oder sogar abgeschlossen wurde oder die Rechnung nach diesem Zeitpunkt der Krankenkasse zuging.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-72655

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 06.08.2009 - L 5 KR 149/08

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