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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 2 U 25/08

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die bloße Teilnahme eines Mitglieds der DLRG an einem als reinen Freizeitveranstaltung konzipierten Zeltlager reicht für den Versicherungsschutz nicht aus.

2. Erforderlich für den inneren Zusammenhang bzw. die hinreichende Sachnähe zum Zweck des Unternehmens und damit dem Anknüpfungspunkt des Versicherungsschutzes ist ein unentgeltliches, insbesondere ehrenamtliches Tätigwerden, z.B. als aktiver Helfer.

3. Etwas anderes gilt nur, wenn besondere Umstände hinzutreten, die eine andere Betrachtungsweise rechtfertigen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-72650

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.05.2009 - L 2 U 25/08

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