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Verwaltungsbezogene Leistungen im Konzern und die neuen Verwaltungsgrundsätze zu den Umlagen
Die verwaltungsbezogenen Leistungen im Konzern waren bisher in den Tz. 6 und 7 der Verwaltungsgrundsätze zur Einkunftsabgrenzung (BStBl 1983 I S. 218) geregelt. Unterschieden wurde zwischen
Leistungen, die ihren Rechtsgrund in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben (Tz. 6.1),
Leistungen, die aufgrund einer schuldrechtlichen Geschäftsbeziehung erbracht wurden. Diese waren wieder unterteilt in
+entgeltliche Leistungen, die mittels einer Einzelabrechnung entgolten wurden (Tz. 6.4.2),
+Konzernumlagen, ”wenn das Entgelt für die so verrechneten Überlassungen oder Leistungen nur zusammengefasst bewertet werden kann oder die Ermittlung der den einzelnen Leistungen gesondert zuzurechnenden Kosten schwierig ist” (Tz. 7.1.1),
+Leistungen innerhalb eines Pools (Tz. 7.1.3).
Durch die neuen Verwaltungsgrundsätze zu den Umlagen v. (BStBl 1999 I S. 1122) ist die Tz. 7 der Verwaltungsgrundsätze zur Einkunftsabgrenzung aufgehoben worden (Tz. 7 VerwGrdsUml). Anstelle der aufgehobenen Regelungen sind die neuen Verwaltungsgrundsätze getreten.
I. Unterscheidungen aufgrund der neuen Verwaltungsgrundsätze
Die Tz. 6 der alten Verwaltungsgrundsätze zur Einkunftsabgrenzung (VerwGrds) ist unverändert bestehen geblieben. Es wird deshalb nach wie v...