Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Gewinnanteilen aus atypisch stillen Beteiligungen nach den DBA
Abkommensinterpretation oder Nichtanwendungserlass?
I. Einleitung
Die abkommensrechtliche Behandlung der grenzüberschreitenden atypisch stillen Gesellschaft gehörte in den letzten Jahren zu den umstrittenen Fragen des internationalen Steuerrechts. Leider wird man sie wohl auch weiterhin zu den Streitfragen im Zusammenhang mit der abkommensrechtlichen Behandlung von Personengesellschaften rechnen müssen, und zwar obwohl (oder gerade weil?) der BFH die Frage im Urteil vom (IWB F. 3a Gr. 1 S. 895 ff.) zum DBA-Schweiz entschieden hat und das BMF inzwischen mit Schreiben vom (IV D 3 - S 1300 - 25/99, BStBl 1999 I, S. 1121) zu der Streitfrage Stellung genommen hat.
Es geht im Kern um die Rechtsfrage, ob die Erträge eines Inländers aus einer atypisch stillen Beteiligung an einem gewerblich tätigen Unternehmen in einem DBA-Staat als Unternehmensgewinne i. S. des Art. 7 OECD-MA zu qualifizieren sind und damit nach der deutschen Abkommenspraxis (wegen der mitunternehmerischen ”Beteiligung” an einer Betriebsstätte) in der Regel im Inland — unter Progressionsvorbehalt — freigestellt werden, oder ob die Er-S. 274 träge den Dividenden i. S. des Art. 10 OECD-MA bzw. den Zinsen i. S. des Art. 11 OECD-MA zuzuordnen sind (so insbes. F. Wassermeyer, a. a. O., S. 51 u. S. 440; D. J. Piltz, a. a. O., S. 140 ff., mit Verweis auf die r...