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Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung des Betriebsvermögens und der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen
(Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze = „Betriebsstättenerlaß”)
I. Vorbemerkung
Die Betriebsstättenbesteuerung ist ein zentrales Problem jener Unternehmen, die für ihre Tätigkeit außerhalb ihres Ansässigkeitsstaates eine feste Geschäftseinrichtung unterhalten oder sich im Absatzland (Gastland) eines ständigen Vertreters bedienen, der den dortigen Markt mit Produkten des von ihm vertretenen Unternehmens beliefert. Betroffen sind einerseits Steuerinländer mit entsprechenden Auslandsbeziehungen und andererseits Steuerausländer mit Inlandsbeziehungen der genannten Art.
Besteht mit dem Betriebsstättenstaat (Deutschland ist Ansässigkeitsstaat des Unternehmens) oder mit dem Ansässigkeitsstaat des Unternehmens, das in Deutschland eine Betriebsstätte unterhält, kein DBA (Fallgruppe 1), so ist der deutsche Steueranspruch nicht eingeschränkt. Eine etwaige Doppelbesteuerung wird grundsätzlich durch Anrechnung der Auslandssteuer auf die anteilige deutsche Steuer ausgeglichen, sofern das Unternehmen in Deutschland ansässig ist (Anrechnung der Auslandssteuer nach § 34c Abs. 1 EStG, § 26 Abs. 1 KStG).
Besteht mit dem Betriebsstättenstaat bzw. Ansässigkeitsstaat ein DBA (Fallgruppe 2), ist bei der Anwendung des Abkommens zu unterscheiden zwischen der
Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Betrie...