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Telekommunikationseinrichtungen als inländische Betriebsstätte eines ausländischen Mobilfunkanbieters
Der Begriff der Betriebsstätte ist für das internationale Steuerrecht von großer Bedeutung. Eine Betriebsstätte bildet die Grundlage für die inländische Ertragsbesteuerung ausländischer Unternehmen (§§ 2 Nr. 1, 8 Abs. 1 KStG, §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die Bedeutung der Begriffsbestimmung wird in der neueren Literatur insbesondere im Zusammenhang mit Internet-Aktivitäten und E-Commerce hervorgehoben. Aber auch für den Bereich der Telekommunikation gewinnt eine klare steuerliche Definition der Betriebsstätte vor dem Hintergrund verstärkter Marktaktivitäten ausländischer Anbieter zusehends an Gewicht. Nachstehend soll daher aufgezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen inländische Telekommunikationseinrichtungen (TKE) die Betriebsstätte eines ausländischen Mobilfunkanbieters (MFA) darstellen können. Dabei werden auch satellitengestützte Kommunikationssysteme in die Betrachtung miteinbezogen.
I. Begriffsbestimmungen und technische Grundlagen
1. Begriffsbestimmungen
Die grundlegenden Rechtsbegriffe des Telekommunikationsrechts sind im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. So ist die Telekommunikation als technischer Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeglicher Art in der Form von Zeichen, Sprache, Bil...