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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 22/07

Leitsatz

Leitsatz:

Eine mittelbare Schädigungs- oder Unfallfolge als wesentliche sachliche Verbindung ist dann anzunehmen, wenn den Ärzten bei der versorgungsrechtlich gebotenen Behandlung ein Kunstfehler unterlaufen ist, wenn die Gesundheitsstörungen durch einen Behandlungsfehler "bei" der Behandlung eines Arbeitsunfalls aufgetreten ist oder wenn die Eingriffe dazu gedient haben, Art, Umfang und Ausmaß von Schädigungs- oder Unfallfolgen festzustellen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
WAAAD-71522

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Urteil v. 15.06.2010 - L 3 U 22/07

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