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BBK Nr. 6 vom Seite 285

Künstlersozialabgabe und Umsatzsteuer

Karl-Hermann Eckert, Potsdam

Haben Sie eine fachliche Frage? [i]bbk-leserfrage@nwb.deSchreiben Sie an bbk-leserfrage@nwb.de. Oder diskutieren Sie in der NWB Community unter www.nwb-community.de.

Frage

Ich betreue [i]Künstlersozialabgabe als Teil des Entgelts?als Steuerberater ein Unternehmen, das für die Gestaltung von Werbemitteln die Leistungen freiberuflicher Fotografen und Grafiker in Anspruch nimmt. Für die gezahlten Honorare fallen Abgaben an die Künstlersozialkasse an, die seit 2010 3,9 % betragen. Ist die Künstlersozialabgabe Teil des umsatzsteuerlichen Entgelts, so dass bei einem Honorar an den Fotografen von 1.500 € also insgesamt 1.558,50 € netto der Umsatzsteuer zu unterwerfen wären (1.500 € zuzüglich 3,9 % = 58,50 €)? Der Rechnungsbetrag würde dann brutto über 1.796,12 € lauten.

Antwort

Die umsatzsteuerliche [i]Schuldner der USt ist der UnternehmerBehandlung der Künstlersozialabgabe ist m. E. eindeutig. Nimmt ein Unternehmer Leistungen in Anspruch, die unter §§ 23 ff. Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen, schuldet der Unternehmer die Künstlersozialabgabe. Somit handelt es sich auch nicht um einen so genannten „durchlaufenden Posten”. Die Künstlersozialabgabe beeinflusst das vereinbarte Entgelt für die vom Künstler ausgeführte Leistung somit nicht. Im Beispielsfall beträgt die Um...

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