IWB Nr. 4 vom Seite 1

Das Ende der sogenannten Steueroasen?

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Abschluss weiterer Informationsaustauschabkommen nach OECD-Standard

[i]Steuerinformationsabkommen mit ehemaligen sogenannten SteueroasenAm wird sich der Finanzausschuss des Bundesrates nicht nur mit dem Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 sondern auch mit den Steuerinformationsabkommen mit den Bahamas, den Kaimaninseln und dem Fürstentum Monaco beschäftigen. Dabei ist davon auszugehen, dass diese Abkommen dann zügig die erforderliche Zustimmung des Bundesrates erhalten werden, so wie dies Anfang Februar mit einigen anderen Karibikstaaten in Bezug auf den Abschluss von Informationsabkommen erfolgt ist.

Neben [i]Neue europäische Vollstreckungsamtshilfeden bilateralen Beziehungen, die den Steuerbehörden zur Verfügung stehen, werden diese durch Vorschriften auf Ebene der Europäischen Union weiter unterstützt. Dies macht der Top Beitrag in dieser Ausgabe deutlich, der die neu gefasste Beitreibungsrichtlinie der EU in Bezug auf die Vollstreckungsamtshilfe in Steuersachen erläutert. Eine Verbesserung der Erfolgsquote grenzüberschreitender Vollstreckungsmaßnahmen wird sicher die Folge der neuen Richtlinie sein, die ab dem gilt. Diese weitere Europäisierung der Verwaltungen führt auch zu einer veränderten Fortbildung und Denkweise der in diesem Bereich tätigen Beamten. Darauf sollten sich auch die Steuerberater und ihre Mandanten einstellen.

Die EU-Kommission [i]Erbschaftsteuern und Kapitalverkehrsfreiheit in der EUhat kürzlich Spanien aufgefordert, Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern, die für Gebietsfremde und für Auslandsguthaben eine höhere steuerliche Belastung vorsehen. Die Bestimmungen seien unvereinbar mit der Freizügigkeit und dem freien Kapitalverkehr nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer ergänzenden, mit Gründen versehenen Stellungnahme. Sollte die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Spanien beim EuGH verklagen. Dorthin hat der BFH das Thema der Kapitalverkehrsfreiheit für Erbfälle mit Drittstaatenvermögen durch seinen Vorlagebeschluss vom gebracht, den wir in dieser Ausgabe analysieren.

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Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 4 / 2011 Seite 1
NWB YAAAD-66356