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Insolvenzrecht | Pflicht des Verwalters zur Geltendmachung von Steuerrückzahlungsansprüchen
Den Insolvenzverwalter trifft auch die Pflicht zur Prüfung, ob dem Insolvenzschuldner Ansprüche auf Steuerrückerstattungen gegenüber der Finanzverwaltung zustehen. Im Rahmen der Prüfung muss er sich nach Zugang von Einspruchsentscheidungen bei (früheren) Steuerberatern oder der Insolvenzschuldnerin selbst um Kopien der Einsprüche, von Änderungsanträgen der Schuldnerin und andere Stellungnahmen gegenüber der Finanzverwaltung bemühen. Er verletzt die ihm obliegenden Pflichten, wenn er nicht alle verfügbaren Informationen und Unterlagen heranzieht und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Einspruchsentscheidungen des Finanzamts prüft. Bei hinreichender Aussicht auf Erfolg muss er zur Sicherung dieser Ansprüche Rechtsmittel einlegen und auc...