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Doppelbesteuerung | Schweizer Altersrente unterfällt nicht dem Kassenstaatsprinzip
Versorgungsleistungen einer Schweizer Pensionskasse an einen vormals im Schweizer öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer, die auch auf Beitragsleistungen des Arbeitnehmers beruhen, unterfallen nach dem nicht dem Kassenstaatsprinzip des DBA Schweiz 1971/1992.
Die einkommensspezifische Auslegung des Begriffs „Ruhegehalt” führt dazu, dass in Deutschland wohnhafte Pensionäre, die im Schweizer öffentlichen Dienst tätig waren, sich praktisch so gut wie nie mit Erfolg gegen die deutsche Besteuerung auf das Kassenstaatsprinzip berufen können. Denn anders als in Deutschland zahlen die öffentlichen Körperschaften die Pensionen nicht unmittelbar, sondern gehen den Weg über Pensionskassen, an die während der aktiven Dienstzeit Beiträge entrichtet werden. Das führt aber auf der ...