BGH Urteil v. - 4 StR 552/10

Leitsatz

Leitsatz:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: LG Essen vom

Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten der falschen Verdächtigung schuldig gesprochen und unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt; eine Entscheidung über den in jenem Urteil angeordneten Wertersatzverfall in Höhe von 220.000 Euro hat das Landgericht nicht getroffen. Mit ihrer auf die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision erstrebt die Staatsanwaltschaft die Ergänzung der Urteilsformel um den Ausspruch über die Aufrechterhaltung des in dem früheren Urteil angeordneten Wertersatzverfalls. Das vom Generalbundesanwalt vertretene Rechtsmittel hat Erfolg.

Im Fall der nachträglichen Gesamtstrafenbildung sind Maßnahmen, auf die in der früheren Entscheidung erkannt war, aufrechtzuerhalten, soweit sie nicht durch die neue Entscheidung gegenstandslos werden (§ 55 Abs. 2 StGB). Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Aufrechterhalten von Maßnahmen dann nicht in Betracht kommt, wenn die tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen für ihre (weitere) Vollstreckung entfallen sind (vgl. , BGHSt 42, 306, 308 m.w.N. - Zeitablauf bei Sperrfrist nach § 69a StGB -; Urteil vom - 4 StR 130/03, BGHR StGB § 55 Abs. 2 Aufrechterhalten 8 - Eigentumsübergang nach § 74e Abs. 1 StGB -).

Derartige, einer Aufrechterhaltung entgegenstehende Umstände liegen hier nicht vor. Das Landgericht war daher hinsichtlich der Anordnung des Wertersatzverfalls an die Rechtskraft der früheren Entscheidung gebunden (vgl. , NStZ 1992, 231). Es hätte deswegen in der Urteilsformel (vgl. , NJW 1979, 2113; vgl. auch Fischer, StGB, 58. Aufl., § 55 Rn. 38) den in der früheren Entscheidung angeordneten Wertersatzverfall ausdrücklich aufrechterhalten müssen.

Dies holt der Senat auf die Revision der Staatsanwaltschaft nach.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
FAAAD-62687