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Debt-to-Equity-Swap bei ausländischen Immobiliengesellschaften
Schuldenrestrukturierung
Ausländische Investoren mussten im Zuge der Finanzkrise teilweise erhebliche Wertverluste im Hinblick auf ihre Investitionen in Deutschland hinnehmen. Hierfür kann die Immobilienbranche als ein besonders betroffenes Beispiel dienen.
Die ausländischen Immobilieninvestoren, in der Regel ausländische Objektkapitalgesellschaften, unterliegen mit ihren Einkünften aus deutschen Immobilien der beschränkten Steuerpflicht. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wenn ja, wie Wertverluste im Rahmen der „nur” beschränkten Steuerpflicht insbesondere als Teilwertabschreibungen berücksichtigt werden können.
Die Wertverluste der Immobilien erzwingen häufig auch einen Verzicht auf Darlehensforderungen durch die Gesellschafter oder durch Drittgläubiger. Drittgläubiger werden einen Forderungsverzicht oft davon abhängig machen, dass ihnen im Gegenzug eine Eigenkapitalbeteiligung oder eine vergleichbare Position eingeräumt wird („Debt-to-Equity-Swap”). Unklar ist, ob die mit dem Darlehensverzicht verbundenen Vorteile in Deutschland Besteuerungsfolgen auslösen, beispielsweise als bilanzielle Vermögensmehrung im Rahmen eines Betriebsvermögensvergleichs.
Der vorliegende Be...