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EuGH-Urteil in den verb. Rs. C-436/08 („Haribo”) und C-437/08 („Österreichische Salinen”)
Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten
Am verkündete der EuGH sein Urteil im Fall der verbundenen Rechtssachen C-436/08 („Haribo”) und C-437/08 („Österreichische Salinen” NWB RAAAD-61714, vgl. dazu Rehm/Nagler IStR 2009 S. 129). In den beiden Fällen geht es um die steuerliche Behandlung von Portfoliodividenden von Körperschaften mit Sitz in Österreich aus ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen unter 10 % und damit um die mögliche Benachteiligung grenzüberschreitender Investitionstätigkeit unbeschränkt Steuerpflichtiger (sog. Outbound-Situation).
I. Sachverhalt
Haribo erhielt Dividenden aus Beteiligungen von in der EU ansässigen Unternehmen und von Unternehmen in Drittstaaten (Nicht-EU und Nicht-EWR). Während die Erträge aus Beteiligungen aus in Österreich ansässigen Unternehmen steuerbefreit waren, wurde und wird auf Dividenden aus Drittstaaten und der Mehrheit der EWR-Staaten österreichische Körperschaftsteuer erhoben. Eine Steuerbefreiung dieser Dividenden war nur möglich, sofern mit dem jeweiligen EWR-Staat ein Abkommen über umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe vorlag, was derzeit nur mit Norwegen der Fall ist. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Steuerpflichtigen, die für die...