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FG Berlin-Brandenburg | Mindeststeuersatz nach§ 50 Abs. 3 Satz 2 EStG a. F. bei Staatsangehörigen der USA
Die Grundsätze des Gerritse-Urteils des EuGH sind weder über Art. 24 DBA USA noch über Art. XI des Freundschaftsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA auf in den USA ansässige Staatsangehörige der USA anwendbar (EFG 2011 S. 139).
Der Kl. war Staatsangehöriger der USA und wohnte dort. Er war Partner einer internationalen RA-Sozietät, die eine Niederlassung in Deutschland unterhielt. Das FA setzte die ESt für die Einkünfte aus der Beteiligung an der Sozietät für das Streitjahr 2004 unter Anwendung von § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG i. H. von 25 % des zu versteuernden Einkommens fest. Nach dem , Gerritse NWB XAAAB-72663 unterliegt ein beschränkt Stpfl. mit seinen inländischen Einkünften anstelle der Mindestbesteuerung nach § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG a. F. dem progressiven Steue...