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Kein RAP zur Verteilung eines erwarteten Abgangsverlusts
Bei der Vermietung eines Pkws ist die AfA-Bemessungsgrundlage auch dann nicht um einen „Restwert” nach dem Ende der Vermietungszeit zu mindern, wenn der Pkw nach Ablauf des Mietvertrags verkauft wird. Der zu erwartende Abgangsverlust des Pkw darf nicht mittels eines passiven RAP auf die einzelnen monatlichen Mietraten verteilt werden ( NWB YAAAD-59348).
Der Anwendungsbereich der Rechnungsabgrenzung betrifft in erster Linie typische Vorleistungen eines Vertragspartners im Rahmen eines gegenseitigen Vertrags i. S. der §§ 320 ff. BGB. Erfasst werden auch Fälle, in denen die gegenseitigen Verpflichtungen ihre Grundlage im öffentlichen Recht haben. Deshalb kann auch der Empfang von Subventionen zu einer passiven Rechnungsabgrenz...