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Steuerliche Gewinnermittlung nach dem BilMoG
Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit
Wie ist § 5 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz EStG auszulegen?
Wie sind nur steuerrechtliche Wahlrechte zu behandeln?
Was gilt bei handels- und steuerrechtlichen Wahlrechten?
Dieser Beitrag nimmt eine Bestandsaufnahme zum Einfluss des BilMoG auf die steuerliche Gewinnermittlung vor. Dazu werden zunächst die grundlegenden Fragen der Ausübung steuerlicher Wahlrechte behandelt (Kap. II), um darauf basierend Einzelfragen (Ansatz von Rückstellungen, Herstellungskosten) zu beleuchten (Kap. III). Kap. IV hat weitere unmittelbare und mittelbare Auswirkungen des BilMoG zum Inhalt. Eine Zusammenfassung beschließt den Beitrag (Kap. V).
IV C 6 – S 2133/09/10001 NWB HAAAD-40121
I. Einleitung
Der Maßgeblichkeitsgrundsatz zählt auch nach dem BilMoG zu den tragenden Grundsätzen des Bilanzsteuerrechts. Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG ist bei Gewerbetreibenden für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisen ist. Diese Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen GoB für die Steuerbilanz wird als materielle Maßgeblichkeit bezeichnet. Sie gilt als erfüllt, wenn die Wertansätze in der Steuerbilanz mit den handel...