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Eingabe des DStV zu umsatzsteuerlichen Praxisfragen
[i]Der vollständige Text der Eingabe ist unter http://www.dstv.de/interessenvertretung/steu ern/stellungnahmensteuern/s-02-11-umsatzsteuerliche-praxisfragen aufrufbarDer Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hat das BMF aufgefordert, mehrere aktuelle umsatzsteuerliche Auslegungs- und Anwendungsfragen zu klären, um für die Praxis eine gewisse Sicherheit bei der Anwendung der betroffenen Normen zu erreichen. So z. B. zu folgenden Themen:
Ist-Besteuerung bei freiwillig bilanzierenden Freiberuflern: Der BFH hatte klargestellt, dass eine Steuerberatungs-GmbH mit buchführungspflichtigen Umsätzen zur Steuerberechnung nach vereinbarten Entgelten nicht berechtigt ist (vgl. NWB LAAAD-55612). In einem sog. „obiter dictum” zu dieser Entscheidung hatte der BFH unter Tz. 30 ausgeführt, dass die Ist-Besteuerung auch bei Fehlen der Buchführungspflicht dann nicht in Betracht kommt, wenn ein Unternehmer freiwillig Bücher führt. Dies könnte dahingehend zu verstehen sein, dass sowohl Freiberufler als auch Freiberufler-Personengesellschaften nicht von der Ist-Besteuerung Gebrauch machen können, wenn sie ohne gesetzliche Verpflichtung Bücher führen. Die vom Gericht vorgenommene Auslegung steht damit im Widerspruch zu...