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KSR Nr. 3 vom Seite 10

Besteuerung von Entlassungsentschädigungen

BMF berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung

Martin Hilbertz

Unter Bezugnahme auf die (BStBl 2011 II S. 28) und v. - IX R 11/09 (BStBl 2011 II S. 27) hat das BMF sein Anwendungsschreiben v. - IV A 5 - S 2290 - 20/04 (BStBl 2004 I S. 505) zur ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen aktualisiert.

Allgemeines

Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG ist die auf außerordentliche Einkünfte entfallende Einkommensteuer nach § 34 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 EStG (Fünftelregelung) zu berechnen. Als außerordentliche Einkünfte kommen nur die in § 34 Abs. 2 EStG aufgeführten Einkünfte in Betracht. Der Wortlaut des § 34 Abs. 2 EStG wird entsprechend dem Normzweck, die Auswirkungen des progressiven Tarifs abzuschwächen, auf solche Einkünfte beschränkt, die „zusammengeballt” zufließen.

Davon ist auszugehen, wenn der Steuerpflichtige infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge erhalten hätte.

Das BMF hatte mit Schreiben v. , a. a. O. (Tz. 9-16), anhand zahlreicher Beispiele ausführlich zur Zusammenballung Stellung genommen. In einem ersten Prüfungsschritt ist zu klären, ob überhaupt von einer Zusammenba...

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