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FinMin Baden-Württemberg 10.02.2011 3 - S 3715/ 11, KSR 3/2011 S. 12
Wertzurechnung einer wirtschaftlichen Einheit bei Vermächtnissen
Die Finanzverwaltung hat den gleich lautenden Ländererlass zur Erbschaftsteuer im Hinblick auf die Zuwendung einer wirtschaftlichen Einheit des Grundbesitzes durch Vermächtnis angepasst. Der Wert der wirtschaftlichen Einheit wird nunmehr dem Vermächtnisnehmer zugerechnet.