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BFH 18.12.2001 VIII R 10/01

Einkommensteuer; | Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung bei verdeckter Einlage (§ 17 Abs. 2 EStG)

Hat ein Gesellschafter seine im Privatvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung an einer KapGes vor der gesetzlichen Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG durch das StÄndG 1992 verdeckt in eine KapGes eingelegt, an der er ebenfalls wesentlich beteiligt war, waren die Anschaffungskosten dieser Beteiligung um den gemeinen Wert der eingelegten Beteiligung im Einlagezeitpunkt zu erhöhen (). Die Bewertung der verdeckt eingelegten Beteiligung mit dem gemeinen Wert hat zwar zur Folge, dass die in der Beteiligung bis zum Einlagezeitpunkt gebildeten stillen Reserven beim Gesellschafter weder im Einlagezeitpunkt noch später erfasst werden; sie führt aber insofern nicht zu einer Besteuerungslücke, als die stillen Reserven auf der Ebene der Gesellschaft zu erfassen sind, bei der die Bet...

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