Arbeitshilfe Juli 2011

Nutzung eines Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Kein Absehen von der 0,03%-Regelung bei durchschnittlich 11,5 Fahrten je Kalendermonat - Mustereinspruch

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In welchen Fällen (prozentuale Abweichung von der typisierenden Grundannahme von 15 Fahrten/Monat) ist der Zuschlag gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG abhängig vom Umfang der tatsächlichen Nutzung durch Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG je Entfernungskilometer zu ermitteln?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB DAAAD-61911