Arbeitshilfe Juni 2011

Anwendung der Bruttobesteuerung des § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG 2002 bei beschränkt Steuerpflichtigem aus einem Drittland - Mustereinspruch

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Übertragbarkeit der Rechtsprechung des EuGH für EU-Staatsangehörige bezüglich der Anwendung der Bruttobesteuerung des § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG 2002 auf einen beschränkt Steuerpflichtigen aus einem Drittland?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB JAAAD-61854