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Neuregelung der Selbstanzeige: Zeitplan verschoben
[i]BT-Drucks. 17/4182, 17/4802Am fand eine Sachverständigenanhörung gegenüber dem Finanzausschuss zu dem von den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung [i]Korn/Strahl, NWB 49/2010 S. 3946, 3978 (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz; BT-Drucks. 17/4182, 17/4802) statt. Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige eingeschränkt werden, insbesondere soll zukünftig die sog. Teilselbstanzeige entfallen. D. h. Straffreiheit soll dann nicht gewährt werden, wenn von den bisher verschwiegenen Besteuerungsgrundlagen bewusst nur ausgewählte Sachverhalte nacherklärt werden. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am ergänzend dazu die Einführung eines Strafzinses von 5 % gefordert.
Einschränkung der Teilselbstanzeigen
[i]Abschaffung der Teilselbstanzeige macht Überprüfung aller noch nicht strafverfolgungsverjährten Zeiträume erforderlichZu den geplanten Einschränkungen, mit der Teilselbstanzeigen unmöglich gemacht werden sollen, gab es in der Expertenanhörung im Finanzausschuss mehrere kritische Stimmen. So wies Professor Karl-Georg Loritz (Universität Bayreuth) darauf hin, dass sich das Instrument der Selbstanzeige grds. bewährt habe. Er warne „dringend” davor, dieses Instrument...