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Einkommensteuer | Behindertenpauschbetrag bei getrennt veranlagten Ehegatten
Das entschieden, dass eine abweichende Aufteilungsregelung für den Behindertenpauschbetrag als die hälftige Teilung bei getrennt veranlagten Ehegatten möglich ist. – Die Parteien stritten über die Aufteilung des Behindertenpauschbetrags gem. § 33b Abs. 5 Satz 3 EStG im Rahmen der getrennten Veranlagung nach § 26a EStG. Der Kindesvater hatte der Übertragung des vollen Behindertenpauschbetrags auf die Klägerin zugestimmt. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass eine vollständige Übertragung nicht möglich ist. Das Finanzgericht entschied, dass das Finanzamt zu Unrecht davon ausging, dass der Behindertenpauschbetrag im Falle der getrennten Veranlagung nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG als lex specialis zu § 33b Abs. 5 Satz 2 EStG zwingend der Klägerin und ihrem Ehemann je zur Hälfte zu gewähren sei. Hierbei kann dahinstehen, ob es sich ...