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Die Vollstreckungsamtshilfe in Steuersachen nach der neu gefassten Beitreibungsrichtlinie 2010/24/EU
Europäisches Steuerrecht
Seit 1976 existiert die sog. EG-Beitreibungsrichtlinie (Richtlinie 76/308/EWG), die zunächst nur eine Vollstreckungsamtshilfe für europäische Abgaben, Abschöpfungen und Zölle, später auch für die Umsatzsteuer vorsah (umgesetzt im sog. EG-Beitreibungsgesetz vom ). Mit der Richtlinie 2001/44/EG vom wurde sie auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie auf die Versicherungsteuer ausgedehnt. Um die Effizienz und den Erfolg der Vollstreckungsamtshilfe signifikant zu steigern, hat der Rat am den Anwendungsbereich der Beitreibungsrichtlinie erweitert, das Verfahren gestrafft und das Arsenal der Vollstreckungsinstrumente ausgebaut. Die neue Beitreibungsrichtlinie tritt zum in Kraft. Bis dahin haben die EU-Mitgliedstaaten sie in ihre nationalen Rechtsordnungen umzusetzen. Der Beitrag erläutert den Inhalt der Richtlinie und gibt einen Einblick in das System der Vollstreckungsamtshilfe.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie unter IWB 4/2011 S. 121.
I. Notwendigkeit der Vollstreckungsamtshilfe
Die deutlich gewachsene Mobilität von Unternehmen und Bürgern ist innerhalb Europas gewünscht und durch die EU-Gru...