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IWB Nr. 4 vom Seite 129

Steuerinformationsaustauschabkommen mit St. Vincent und Grenadinen sowie St. Lucia

[i]Vereinbarungen zwischen staatlicher Amts- und RechtshilfeZur Aufklärung grenzüberschreitender Sachverhalte können Beteiligte und andere Personen im Ausland nur im Wege zwischenstaatlicher Amts- und Rechtshilfe zur Sachverhaltsaufklärung herangezogen werden. Die Möglichkeit, Amts- und Rechtshilfe anderer Staaten oder Gebiete beanspruchen zu können, ist umso bedeutender, als grenzüberschreitende Sachverhalte alltäglich geworden sind. Diese zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe wird regelmäßig auf der Grundlage zwei- oder mehrseitiger völkerrechtlicher Vereinbarungen geleistet.

St. Vincent und die Grenadinen hat den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke vollumfänglich anerkannt und sich bereit erklärt, ihn in Abkommen mit OECD-Mitgliedstaaten umzusetzen.

[i]St. Vincent und GrenadinenDas am mit St. Vincent und die Grenadinen unterzeichnete Abkommen über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch verpflichtet jede Vertragspartei, der anderen Vertragspartei auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Das Abkommen enthält alle Kernelemente des OECD-Standards, wie er...

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