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FG Münster | Zum zeitlich befristeten Fortwirken eines inländischen Kindergeldanspruchs trotz Wegzugs ins Ausland
Trotz der Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und gewöhnlichen Aufenthalts besteht der Anspruch auf Kindergeld befristet fort, solange der Kindergeldberechtigte auf Grund der gegenüber § 62 Abs. 1 EStG vorrangigen Regelungen in der VO (EWG) Nr. 1408/71 für einen Übergangszeitraum noch inländisches Arbeitslosengeld bezieht – hier Art. 69 der VO (EWG) Nr. 1408/71 (EFG 2010 S. 2006).
Der Kl. bezog aufgrund einer seit Mai 2005 bis Ende des Jahres 2008 ausgeübten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für seine drei in Polen lebenden Kinder bis einschließlich Januar 2009 inländisches Kindergeld. Mitte Januar 2009 reiste der Kl. zwecks Arbeitssuche nach Polen aus. Während des Zeitraums vom 23.1. bis war er in Polen arbeitslos gemeldet. Vor diesem Hintergrund bezog er ge...