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Besteuerung der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs bei nachträglichem Einbau einer Flüssiggasanlage
(1) Der nachträgliche Einbau einer Flüssiggasanlage in ein zur Privatnutzung überlassenes Firmenfahrzeug ist nicht als Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen. (2) Eine Sonderausstattung i. S. des Gesetzes liegt nur dann vor, wenn das Fahrzeug bereits werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung damit ausgestattet ist. (3) Mit dem Betrag, der nach der 1 %-Regelung als Einnah-me anzusetzen ist, werden sämtliche geldwerten Vorteile abgegolten, die sich aus der Möglichkeit einer privaten Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs ergeben; unselbständige Ausstattungsmerkmale können nicht getrennt bewertet werden (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Unter dem inländischen Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist die an diesem Stichtag ...