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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 12 | Betriebsprüfung: Strenge Anforderungen an Verwertung von Testkäufen

Das FG Münster hat strenge Anforderungen an die steuerliche Verwertbarkeit von sog. Testkäufen im Rahmen einer Betriebsprüfung gestellt. Erforderlich ist eine zeitliche Nähe zwischen dem Verprobungszeitraum und dem Testkauf. Zudem muss sich eine Ausbeutekalkulation auf eine repräsentative Anzahl von Testkäufen stützen.

Nicht nur für die Restaurant- und Imbissbesitzer unter Ihren Mandanten ist die folgende Entscheidung des Finanzgerichts Münster interessant. Die Richter aus Westfalen haben geurteilt: Die steuerliche Verwertbarkeit von so genannten Testkäufen im Rahmen einer Betriebsprüfung unterliegt strengen Anforderungen.

Im Streitfall stellte die Betriebsprüfung bei einem griechischen Grillimbiss Mängel in der Kassenführung fest. Außerdem machten Differenzen zwischen den eingekauften und verkauften Fladenbroten für das Jahr 2001 den Prüfer neugierig. Im November 2005, während der Betriebsprüfung, nahm er daher einen Testkauf vor. Er bestellte eine große Gyros-Portion, eine kleine Portion und einmal ein Pita-Brot. Dann ermittelte er einen durchschnittlichen Fleischanteil pro Kunde. Ausbeutekalkulation heißt das im Fachjargon. Das Ergebnis des...

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