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Werbungskostenabzug und Abgeltungsteuer
[i]Hechtner/Sielaff, NWB 7/2011 S. 518Mit der Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum wurde die Möglichkeit des Abzugs von tatsächlich entstandenen Ausgaben als Werbungskosten gestrichen; § 20 Abs. 9 EStG sieht lediglich die Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags als Werbungskosten vor. Derzeit häufen sich beim DStV Fragen zur Berücksichtigung von Ausgaben in den Jahren 2009 und 2010, die im Zusammenhang mit Erträgen stehen, die bis einschließlich 2008 den Steuerpflichtigen zugeflossen sind.
BMF: In 2009 geleistete Werbungskosten für Kapitalerträge 2008 nicht abzugsfähig
[i]WK sind in dem Jahr anzusetzen, in dem sie geleistet werdenDas BMF ist der Ansicht, dass für die Beurteilung einer möglichen Abzugsfähigkeit allein § 11 EStG maßgebend sei und demnach Werbungskosten in dem Jahr anzusetzen sind, in dem sie geleistet werden (vgl. Rn. 322 f. des BStBl 2010 I S. 94; hierzu Hensel, NWB 13/2010 S. 966). Vorbehaltlich der Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG (wegen der Verlängerung des 10-Tage-Zeitraums für regelmäßige Leistungen wie Depotgebühren etc. bis zum vgl. Rn. 323 des sollen hiernach im Jahr 2009 geleistete Werbungskosten auch dann unter das Abzugsverbot des § 20 Abs. 9 EStG n. F. fallen, wenn sie mit Kapitalerträgen der Jahre bis 2008 zusammenhängen.