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Neue Wege zur Beseitigung einer Pensionszusage eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Hopp oder Top?
[i]Janssen, NWB 43/2010 S. 3455; NWB 25/2010 S. 1998; NWB 10/2010 S. 772; NWB 11/2009 S. 796Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer werden zunehmend als Makel in der Bilanz empfunden. Seit Jahren wird daher überlegt, wie diese steuerschonend aus der Bilanz entfernt werden können. Den Königsweg, die Pensionszusage gänzlich ohne Steuer- und Liquiditätsfolgen für das Unternehmen und den Unternehmer zu beseitigen, gibt es nicht. Aber es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Pensionszusagen „loszuwerden”. Alt bekannt – und deswegen hier nicht weiter besprochen – sind inzwischen: Abfindung, Verzicht, Übertragung auf einen Pensionsfonds, Verzicht auf den future service einer Pensionszusage. Neu – und weniger besprochen – sind: Widerruf, Beendigung des Anstellungsvertrags, Gründung einer Rentner-GmbH, Feststellung der Unwirksamkeit, insbesondere wegen Verletzung der Probezeit. Diese Möglichkeiten werden im Folgenden vorgestellt und empfohlen oder verworfen.
I. Zielstellung
[i]Folgen der „alt bekannten” MöglichkeitenSowohl die Abfindung als auch der Verzicht auf eine werthaltige Pensionszusage führen regelmäßig zu Lohnzufluss (daneben ggf. zu einer verdeckten Einlage) und Lohnsteuer. Deshalb werden d...