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FG München Urteil v. - 14 K 3419/08

Gesetze: StromStG § 9a Abs. 1 Nr. 2EWGV 3037/90

Stromsteuerentlastung für keramische Waren bei Herstellung von Graphitelektroden für Lichtbogenöfen der Stahlindustrie

Leitsatz

In mehreren Brennvorgängen unter Umwandlung von Kohlenstoff in Graphit hergestellte, weder Metalle noch organische Materialien enthaltende Graphitelektroden sind auch dann keramische Erzeugnisse i. S. v. § 9a Abs. 1 Nr. 2 StromstG i.V.m. den Abteilungen DI 26 und DJ 27 der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft in der am geltenden Fassung (NACE Rev. 1.1), wenn sie aufgrund ihrer elektrischen Leitfähigkeit in Lichtbogenöfen der Stahlindustrie eingesetzt werden, in denen über den Lichtbogen hohe Temperaturen auf das Schmelzgut übertragen werden, wobei letztlich auch elektrische Energie fließt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
PAAAD-60841

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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 14.10.2010 - 14 K 3419/08

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