Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kein Sonderbetriebsausgabenabzug für Nachforderungszinsen infolge einer Einkommensteuerrückforderung
Auch wenn bei einem Kommanditisten eine Einkommensteuernachzahlung und Nachforderungszinsen nach § 233a AO darauf zurückzuführen sind, dass ein im ursprünglichen Einkommensteuerbescheid berücksichtigter anzurechnender Körperschaftsteuerbetrag, der dem Stpfl. als Kommanditisten im Zusammenhang mit dem Formwechsel einer GmbH in eine KG nach § 10 Abs. 1 UmwStG 2000 zugerechnet worden ist, später im Rahmen einer Betriebsprüfung reduziert worden ist, sind die streitigen Nachzahlungszinsen keine Sonderbetriebsausgaben des Kommanditisten, sondern nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar (Bezug: § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 3, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG 2004; § 233a AO; § 10 Abs. 1 UmwStG 2000).
Nach § 12 Nr. 3 EStG 2004 dürfen die Steuern vom Einkommen sowie die hierauf entfallenden Nebenleistungen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Zu...