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Versicherung und Beitragszahlung während der Elternzeit
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAD-60657 Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit ist besonders wichtig. Gleiches gilt – da in dieser Zeit oftmals wenige Einnahmen vorhanden sind – für die Höhe der ggf. zu zahlenden Beiträge. Gesetzgeber, Rechtsprechung und der GKV-Spitzenverband haben hierzu Regelungen aufgestellt, die je nach betroffenem Personenkreis zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen können.
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter .
Versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen
[i]Erhalt des bisherigen Versicherungsstatus während der ElternzeitNach den Vorschriften des Fünften sowie des Elften Buches Sozialgesetz (SGB V, SGB XI) bleibt die Mitgliedschaft von versicherungspflichtig Beschäftigten während des Bezugs von Elterngeld sowie für die Zeit der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten. Es handelt sich dabei ausdrücklich um eine mitgliedschaftserhaltende Regelung, d. h. eine Versicherungspflicht kann durch den Bezug von Elterngeld/die Inanspruchnahme von Elternzeit nicht begründet werden. Insofern unterscheiden sich die Kranken- und Pflegeversicherung von der Renten- und z. T. auch von der Arbeitslosenversicherung.
[i]Beitragsfreier Versicherungsschutz, wenn und solange keine beitragspflichtigen Einnahmen erzielt werdenSofern in dieser Zeit keine beitragspflichtigen E...