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GewSt-Anrechnung nach § 35 EStG bei mehrstöckigen Personengesellschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAD-60594 Mit Schreiben v. (BStBl 2010 I S. 1312) wurde das Anwendungsschreiben zur Gewerbesteueranrechnung v. (BStBl 2009 I S. 440) geändert. Abweichend von der bisherigen Verwaltungsauffassung wird nunmehr für die Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags (§ 35 Abs. 1 Satz 2 EStG) bei doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften nur das Gesamtergebnis der Obergesellschaft (einschließlich der Gewinn-/Verlustanteile der Untergesellschaft(en)) betrachtet (Saldobetrachtung).
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter .
Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags bei doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften
[i]Nur Einkünfte aus Obergesellschaft als gewerbliche Einkünfte zu berücksichtigenBei doppel- oder mehrstöckigen Personengesellschaften wird für die Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags nur das Gesamtergebnis der Obergesellschaft (einschließlich der Gewinne oder Verluste der Untergesellschaft(en)) berücksichtigt. Die Gewerbesteuermessbeträge der Ober- und Untergesellschaften sind für Zwecke des § 35 EStG zu addieren.
Auswirkungen hat diese geänderte Verwaltungsauffassung mittelbar auch in den Fällen, in denen auf einer Ebene (Ober- oder Untergesellschaft(en)) zwar ein Verlust erzielt, auf dieser Ebene aber dennoch ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt wu...