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Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG bei mehrstöckigen Personengesellschaften
Änderung der Verwaltungsauffassung
[i]BMF, Schreiben v. 25. 11. 2010 (BStBl 2010 I S. 1312)Mit Schreiben v. (BStBl 2010 I S. 1312) wurde das Anwendungsschreiben zur Gewerbesteueranrechnung v. (BStBl 2009 I S. 440) geändert, soweit dieses Regelungen zur Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags (§ 35 Abs. 1 Satz 2 EStG) bei doppel- und [i]Gragert/Wißborn, Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, NWB 26/2009 S. 1980; Wichert, „Fehler” in § 35 EStG i. d. F. des JStG 2008?, NWB 11/2008 S. 921; Schmidt/Schwind, Gewerbesteueranrechnung nach dem JStG 2008 bei bestehenden Verlusten, NWB 5/2008 S. 329mehrstöckigen Personengesellschaften beinhaltet (Rn. 27, 28). Abweichend von der bisherigen Verwaltungsauffassung wird nunmehr für die Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags nach der Formel in § 35 Abs. 1 Satz 2 EStG nur das Gesamtergebnis der Obergesellschaft (einschließlich der Gewinn-/Verlustanteile der Untergesellschaft(en)) und die Summe der Gewerbesteuermessbeträge der Unter- und Obergesellschaft berücksichtigt (Saldobetrachtung). Eine Aufspaltung in mehrere Einkunftsquellen ist nicht vorzunehmen. Dies führt zu einer deutlichen Vereinfachung im Bereich der Anwendung des § 35 EStG. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regelungen und erläutert die Auswirkung der neuen Verwaltungsauffassung anhand von Beispielen.
Arbeitshilfe: In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB AAAAA-41703 der infoCenter-Beitrag „Gewerbesteueranrechnung” aufru...