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„Vorgeschaltetes Leasing” zulässig
EuGH entscheidet über Investitionen nicht vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmen
Unternehmen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung sind bei ihren betrieblichen Anschaffungen direkt mit der Umsatzsteuer belastet. Durch „Vorschaltung” einer Leasingtransaktion verteilt sich die Umsatzsteuerbelastung auf die gesamte Mietphase und führt somit zu einem Steuerstundungseffekt. Der EuGH sieht darin per se keine rechtsmissbräuchliche Gestaltung, sofern die Vertragsbedingungen „fremdüblich” ausgestaltet wurden.
Versicherungsdienstleister schaltet Tochter vor
Ein britisches Versicherungsdienstleistungsunternehmen (VD), das im Wesentlichen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war, hatte den Einkauf von Ausrüstungsgegenständen über zwei vorgeschaltete Gesellschaften organisiert. Wann immer VD Ausrüstungsgegenstände benötigte, kaufte die Gesellschaft 1 (100%ige Tochter) diese ein und verleaste sie dann an die Gesellschaft 2 (Gesellschafter waren der Mehrwertsteuerberater der VD sowie seine Ehefrau), die sie ihrerseits wiederum an VD verleaste. Durch diese Umsatzstaffelung brauchte die VD die benötigte Ausrüstung nicht unmittelbar zu erwerben und auch nicht den Gesamtbetrag der nichtabziehbaren Mehrwertsteuer auf die Käufe in einem Zug zu entrichten. Le...