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KSR Nr. 2 vom Seite 4

Außergewöhnliche Belastungen II

Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung abziehbar

Alois Nacke

Der VI. Senat des BFH hat sich in einer neuen Entscheidung von einer Rechtsansicht des III. Senats zum Abzug von Heimkosten bei krankheitsbedingtem Aufenthalt in einem Seniorenheim abgesetzt und damit für Steuerpflichtige die Hürden für einen Abzug dieser Kosten als außergewöhnliche Belastungen erheblich reduziert. Weder ist ein amtsärztliches Attest noch die Eintragung eines Merkzeichens in einem Behindertenausweis erforderlich.

Psychische Erkrankung führte zur Heimunterbringung

Die 1930 geborene Klägerin erzielte in den Streitjahren 2005 und 2006 neben Renteneinkünften Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Sie ist seit 1999 psychisch krank. Nach einem stationären Aufenthalt empfahl der Facharzt den Bezug eines Appartements in einem Seniorenheim und stellte 2005 eine Bescheinigung aus, in der er feststellte, dass eine Unterbringung in einem Seniorenheim im Bereich des Betreuten Wohnens dringend erforderlich sei. Krankheitsbedingt sei die Klägerin nicht mehr in der Lage, ihr Leben in ihrem bisherigen häuslichen Milieu selbständig zu führen. Ein amtsgerichtlicher Beschluss aus dem Jahr 2005 ordnete die Betreuung der Klägerin ...

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