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Darlehensverträge mit Angehörigen
BMF aktualisiert seine Verwaltungsanweisungen
Unter Bezugnahme auf die BFH-Rechtsprechung hat das BMF zusammenfassend zur steuerrechtlichen Anerkennung von Darlehensverhältnissen zwischen Angehörigen Stellung genommen. Die neue Anweisung ersetzt insgesamt drei ältere BMF-Schreiben und findet in allen noch offenen Fällen Anwendung.
Hintergrund
Angehörigen steht es nach der ständigen Rechtsprechung des BFH frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Demnach sind Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich grundsätzlich anzuerkennen, wenn die Verträge zivilrechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Diese Anforderungen gründen auf der Überlegung, dass es innerhalb eines Familienverbundes typischerweise an einem Interessensgegensatz fehlt und zivilrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten steuerrechtlich missbraucht werden können. Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlusses und an den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen zwischen nahen Angehörigen strenge Anforderungen zu stellen.