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OFD Münster 03.12.2010 Kurzinfo KSt 6/2010, BBK 3/2011 S. 105

Steuerrecht | OFD: Erstattungszinsen zur KSt sollen Betriebseinnahmen sein

Nach Ansicht der OFD Münster sollen Erstattungszinsen zur Körperschaftsteuer i. S. von § 233a AO Betriebseinnahmen der Kapitalgesellschaft sein. Außerdem sollen bei allen Gewerbebetrieben Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer weiterhin steuerpflichtige Betriebseinnahmen sein.

Begründung der OFD: Das betreffe nur Erstattungszinsen zur Einkommensteuer und ordne diese dem nicht steuerbaren Bereich zu. Das Urteil gelte aber weder für Kapitalgesellschaften, weil diese keine außerbetriebliche Sphäre hätten, noch für Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer, weil nur die Nachzahlungszinsen als nicht abziehbare Betriebsausgabe gem. § 4 Abs. 5b EStG behandelt würden.

Hinweise:

[i]Argumentation der OFD sachlich unhaltbarDie OFD-Verfügung ist sachlich nicht haltbar, da das auch für Erstattungszinsen...

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