Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versicherungsvertragsrecht | Rangrücktritt bei Abtretung des Anspruchs aus einer Lebensversicherung als Fremdsicherheit
Tritt der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus einer Lebensversicherung zur Sicherung der Schuld eines Dritten an dessen Gläubiger ab, sprechen die Interessen der Beteiligten i. d. R. dafür, dass der vereinbarte Sicherungszweck sich nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers erledigt haben soll. Eine vor der Sicherungsabtretung widerruflich getroffene Bezugsrechtsbestimmung bleibt dann auch nach Eintritt des Versicherungsfalls im Rang hinter den Rechten des Sicherungsnehmers zurück. Die Klägerin verlangte erfolglos die Auszahlung der Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung, die ihr Lebengefährte bei der beklagten Gesellschaft abgeschlossen hatte und deren Bezugsrecht zunächst der Klägerin zustand. Doch hatte der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus der Lebensversicherung späte...