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Was bleibt übrig von der Transferpaketbesteuerung nach § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG?
Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung vom 13.10.2010
Mit den „Grundsätzen für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahestehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen (Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung, im Folgenden: „FVerl-VG”), die im NWB IAAAD-54038 veröffentlicht sind, hat das BMF die Vorschriften zur Gesetzesanwendung durch die Finanzverwaltung vorgelegt. Die wesentlichen Inhalte sind bereits ausführlich und zutreffend in dieser Zeitschrift besprochen (vgl. Kroppen/Rasch, ). Um Wiederholungen zu vermeiden, schlägt der folgende Beitrag einen praxis- und anwendungsorientierten, unkonventionellen Weg ein, indem er vor dem Hintergrund der Systematik des § 1 Abs. 3 AStG (im Ganzen) und dem Inhalt der FVerl-VG nach dem verbleibenden Anwendungsbereich der Transferpaketbesteuerung nach § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG fragt. Der im Folgenden abgeleitete Anwendungsbereich wird dazu geeignet sein, die Reichweite der Transferpaketbesteuerung auf ein praxisgerechtes und gesetzes- und regelungszielkonformes Maß zu reduzieren.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie unter .