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Wiedereinführung des Fiskusprivilegs im Insolvenzrecht?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAD-59681 Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) wurde § 55 Abs. 4 InsO geändert. Bei allen Insolvenzverfahren, die ab dem eröffnet werden, stellen Steuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners, die vom vorläufigen Insolvenzverwalter selbst oder mit seiner Zustimmung begründet werden, nach Eröffnung des Verfahrens vorrangig zu befriedigende Masseverbindlichkeiten dar. Hierin liegt keine Privilegierung des Fiskus, sondern nur seine wirtschaftliche Gleichstellung mit anderen Gläubigern.
Einen ausführlichen Beitrag finden Sie in der .
Problematik des vorläufigen Insolvenzverwalters
[i]Steuerausfälle aufgrund „schwacher” vorläufiger InsolvenzverwalterInsolvenzgerichte bestellen im vorläufigen Insolvenzverfahren fast ausschließlich sog. „schwache” vorläufige Insolvenzverwalter. Rechtlich behält der Insolvenzschuldner dort die Verfügungsberechtigung über sein Vermögen. Da der „schwache” vorläufige Insolvenzverwalter keine Masseverbindlichkeiten begründen kann, stellen die Verbindlichkeiten, die er begründet, nur einfache Insolvenzforderungen dar. Diese werden – wenn überhaupt – nur quotal befriedigt und sind damit wirtschaftlich praktisch wertlos. Allein 2009 hatte der Fiskus in Insolvenzverfahren daher Steu...