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Wiedereinführung des Fiskusprivilegs?
§ 55 Abs. 4 InsO in der Fassung des HBeglG 2011
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2011 v. (BGBl 2010 I S. 1885) wurden Änderungen der Insolvenzordnung (InsO) vorgenommen, die von Fachkreisen bereits während des Gesetzgebungsverfahrens heftig kritisiert worden waren. Der Beitrag will einen Überblick über die Hintergründe dieser Änderungen geben und der Frage nachgehen, ob es sich bei den Änderungen tatsächlich – wie zum Teil behauptet wird – [i]NWB 37/2010 S. 2941um die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs durch die Hintertür handelt (vgl. z. B. Pressemitteilung des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands v. ).
I. Der Stein des Anstoßes
1. Abschaffung des Fiskusprivilegs mit der Novelle der Konkursordnung
[i]Gesetzgeber versprach sich höhere Befriedigungsquote und SteuermehreinnahmenBei Einführung der Insolvenzordnung (InsO) und Abschaffung der Konkursordnung 1999 ging der Gesetzgeber davon aus, dass es durch die Abschaffung des Fiskusprivilegs zu Mindereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden kommen werde. Diese Mindereinnahmen sollten sich jedoch durch höhere Befriedigungsquoten, durch mehr verteilungsfähige Masse und durch mehr eröffnete Verfahren ausgleichen (vgl. BT-Drucks. 12/2443 S. 90). Auch die durch die Sanierung von Betrieben erhaltenen Steuerzahlungen der Unternehmen sollten nach Überzeugung ...