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Wann lohnt sich die Auslagerung von Unternehmensaktivitäten?
Entscheidungskriterium „Verdeckte Kosten”
Wenn Sie Ihren Mandanten Kostensenkungspotenziale im Unternehmen aufzeigen, sollten Sie immer auch prüfen, ob sich Aktivitäten auslagern lassen. Viele Mandanten haben jedoch bereits Tätigkeiten mit geringen Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse, wie z. B. Werkschutz oder Kantine, fremdvergeben, so dass nur noch Bereiche übrig bleiben, die mit dem Leistungsprozess eng verknüpft sind. Zur Abwägung des Für und Wider reichen hier einfache Kostenvergleiche nicht mehr aus. Rechnen Sie realistisch und beziehen Sie auch die sog. „verdeckten Kosten” in den Vergleich mit ein, wird sich so mancher vermeintliche Kostenvorteil als Trugschluss erweisen. Diese indirekten Kosten fallen nämlich auch nach Auslagerung der Aktivitäten an, da eine enge Zusammenarbeit mit dem externen Dienstleister weiterhin erforderlich sein wird.
I. Einfacher Kostenvergleich nicht ausreichend
Bei der Untersuchung von möglichen Auslagerungen müssen Sie nunmehr auch Unternehmensbereiche betrachten, die intensiv mit anderen Bereichen zusammenarbeiten. Typische Bereiche sind die Datenverarbeitung, die Instandhaltung oder Teilaufgaben des Rechnungswesens. Waren bisher einfache Kostenvergleichsr...