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Der Kurzvortrag in der mündlichen Steuerberaterprüfung
I. Die Vorbereitung auf den Kurzvortrag
Die mündliche Prüfung
beginnt mit dem Kurzvortrag. Der
Prüfungskandidat erhält drei Themen zur Auswahl. Die
Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Anschließend ist der
Kurzvortrag vor der Prüfungskommission abzuhalten. Dabei darf der Vortrag
eine Dauer von zehn Minuten grundsätzlich nicht überschreiten (in
Berlin lediglich sechs bis acht Minuten). Er sollte diese Dauer aber auch nicht
wesentlich unterschreiten. Nach dem Kurvortrag haben die
Prüfungskandidaten in der Regel eine kurze Pause. Darauf folgt das
Prüfungsgespräch, welches in sechs
Einheiten stattfindet. Die auf einen Prüfling entfallende
Prüfungszeit soll insgesamt 90 Minuten nicht überschreiten
(§ 26 Abs. 7
DVStB). Meist entfallen auf jeden Prüfling je
Prüfungsrunde etwa zehn Minuten, so dass die Prüfungsgespräche
in der Regel ca. 30 bis 50 Minuten dauern (bei drei bis fünf
Prüfungskandidaten).
Zur Vorbereitung auf den Kurzvortrag
stehen in einigen Bundesländern, wie beispielsweise in Berlin, keine
Hilfsmittel zur Verfügung. In anderen Ländern dürfen
ausschließlich die Beck'schen Steuergesetze verwendet werden (z. B. in
Hessen). In Baden-Württe...