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Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG und seine Anwendbarkeit auf doppelstöckige Gesellschaften
Verlustausgleichsverbot
Der Meinungskampf über die Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG und seine Anwendbarkeit auf doppelstöckige Gesellschaften erscheint im Vergleich zu den ungelösten Praxisproblemen wie ein Nebenkriegsschauplatz. Schaut man hingegen hinter die Kulissen, eröffnet sich der Blick auf eine grundlegende und weitreichende Problematik im Steuerrecht. In seiner Habilitationsschrift hat Prof. Dr. Schenke den Missstand in der steuerrechtlichen Methodenlehre umfassend durchleuchtet. Nachfolgend wird erörtert, wie seine Thesen die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG und seine Anwendbarkeit auf doppelstöckige Gesellschaften in einem anderen Licht erscheinen lassen. Ferner wird auf dieser Grundlage die behauptete Verfassungswidrigkeit sowie die für die Anwendbarkeit der Norm auf doppelstöckige Gesellschaften angeführten Argumente widerlegt und mit Hilfe der Lehre von der mittelbaren Tatbestandsverwirklichung ihre Anwendbarkeit begründet.
I. Einführung
Als risikoscheuer Anleger sucht man die Nähe von geschlossenen Fonds, welche mit der breiten Streuung von Investitionsrisiken werben. Bevor die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15b EStG am in Kraft trat, waren diese Fonds unte...