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Der überarbeitete Vordruck zur Einnahmen-Überschussrechnung 2010
Aktualisierte Checkliste für die Buchführung
[i]Happe, Die Einnahmen-Überschussrechnung, BBK 14/2006 S. 757, NWB LAAAB-90020Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln und Betriebseinnahmen von mehr als 17.500 € haben, müssen zusammen mit ihrer Steuererklärung den Vordruck EÜR einreichen. Der Vordruck für 2010 ist umfassend überarbeitet worden. Der folgende Beitrag gibt Hinweise, worauf beim Ausfüllen zu achten ist und wie Sie Ihre betrieblichen Aufzeichnungen optimieren, um möglichst geringe Zeit zur Aufbereitung für die Steuererklärung zu brauchen.
I. Einführung
[i]Anlage EÜRWer seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, muss den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Anlage EÜR” ausfüllen und seiner Steuererklärung beifügen. Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter 17.500 €, wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Steuererklärung anstelle dieses Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.
[i]Interne und externe Betriebsvergleiche möglichDurch die Verwendung des Vordrucks wird die Finanzverwaltung in die Lage versetzt, die durch den Vordruck standardisierten Daten maschinell auszuwerten und verproben zu können. Es besteht somit die Möglichkeit, interne Betriebsvergleiche durchzuführen, bei denen die Daten des Unternehmers über mehrere Jahre miteinander verglichen ...