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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 1993/06 EFG 2011 S. 725 Nr. 8

Gesetze: GewStG 2003 § 7 S. 2

Minderung des Gewerbeertrags durch i. R. d. Vorbereitungshandlungen vor Aufnahme des eigentlichen Geschäftsbetriebs anfallende Aufwendungen einer unter § 7 S. 2 GewStG 2003 fallenden Personengesellschaft

Leitsatz

1. Durch die Einführung des § 7 S. 2 GewStG in der Fassung des 5. Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes und zur Änderung von Steuergesetzen vom (StBAÄG, BGBl I 2002, 2715) weicht der Gesetzgeber von der bis dahin geltenden Rechtslage ab, wonach Abwicklungsgewinne und Anteilsveräußerungen von Personengesellschaften, auch soweit an ihnen keine natürlichen Personen und/oder ausschließlich Kapitalgesellschaften beteiligt waren, dem Grunde nach nicht der Gewerbesteuer unterlagen.

2. Daher ist es auch umgekehrt geboten, dass Personengesellschaften, die § 7 S. 2 GewStG 2003 unterliegen, anders als vor der Einführung von § 7 S. 2 GewStG 2003 die im Zuge der Aufnahme des Geschäftsbetriebs entstehenden Betriebsausgaben auch gewerbesteuerlich ertragsmindernd berücksichtigen dürfen.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 534 Nr. 9
DStR 2011 S. 8 Nr. 17
DStRE 2011 S. 900 Nr. 14
EFG 2011 S. 725 Nr. 8
KÖSDI 2011 S. 17376 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 9/2011 S. 676
BAAAD-59616

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17.11.2010 - 7 K 1993/06

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